Zertifizierung“ für
Hundetrainer / -in
Die Gesetzgebung stellt zunehmend zum Schutz vor
„gefährlichen Hunden“
den/die sachkundige/n Hundehalter/-in und den „gehorsamen“ Hund in den
Vordergrund, um die „Gefährdung der Bevölkerung durch Hunde“ zu
reduzieren. Aus diesem Grund ist es sinnvoll einheitliche Kriterien für
die Ausbildung von Hunden und die Kenntnisse von Ausbildern zu fordern.
Um es Behörden und anderen Institutionen zu ermöglichen, auf Anfragen
aus der Bevölkerung eine kompetente Einrichtung objektiv benennen zu
können, ist es aufgrund der derzeitigen Marktsituation erforderlich,
spezifische Kriterien für eine professionelle Tätigkeit in den o.g.
Bereichen festzulegen. Die TÄK S-H hat auf der Basis der Arbeit der
AG-Hundehaltung der BTK Qualitätskriterien für Hundetrainer/innen und
deren Umsetzung in Form einer Prüfung entwickelt. Der erfolgreiche
Abschluss der Prüfung stellt dann eine Zertifizierung der Tätigkeit für
die jeweilige Person dar.
- Da
es sich bei der Zertifizierung um eine amtliche, fachlich unanfechtbare
und auf alle Bereiche der o.g. Tätigkeiten anzuwendende Zertifizierung
handelt, sind die Kriterien für eine Zertifizierung frei von
ideologischen oder einseitig entwickelten Inhalten erarbeitet worden.
I.
Zulassungsvoraussetzungen und Anforderungenfür
eine Zertifizierung im Bereich der o.g. Tätigkeiten. Die im
Folgenden benannten Nachweise und sonstigen Leistungen sind bei einer
Bewerbung für eine
Zertifizierung der Tierärztekammer S.-H. vorzulegen. Dies muss vor dem
ersten Prüfungsabschnitt erfolgen.
- Nachweis über eine gewerbliche oder freiberufliche
Tätigkeit
- Polizeiliches Führungszeugnis (von einer Volljährigkeit wird
ausgegangen)
- Kurze inhaltliche Beschreibung der Tätigkeiten (eine DIN A4
Seite max.)
- Fotos von Einrichtungen (z.B. Hundeplatz, Halle pp), wenn
vorhanden
- 15 – 30 minütiger Film über eine Arbeit oder Beratung. Hund
und
Halter/in sowie Trainer/in oder Berater/in sollten in ihren
Interaktionen erkennbar sein. Auf gute Bild- und Tonqualität ist zu
achten. Die Aufnahmen sind auf einer DVD in einem der üblichen Formate
einzureichen.
II. Die Prüfung (drei Bereiche):
1. Multiple-Choice-Test
Der von der AG-Hundehaltung der BTK entwickelte Prüfungsteil
„Data-parc-Test“ dient als Grundlage und wurde spezifisch für den
Bereich S.-H. verbessert und erweitert. Dadurch bleiben die
einheitlichen Kriterien der Prüfung unberührt, diese werden vielmehr
optimiert. Der MC-Test kann bei einem, der für diesen Prüfungsteil
vorgesehenen Tierärzte/-ärztinnen (Tierärzte/-ärztinnen mit
Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie), in dessen/deren Praxis am PC,
abgeleistet werden.
2. Fachgespräch
vor und mit einem Gremium
der
Tierärztekammer S.-H.. Das von der TÄK bestimmte Gremium sollte sich
aus einem/einer Tierarzt/-ärztin mit der Zusatzbezeichnung
„Verhaltenstherapie“, einem/einer praktizierenden Hundetrainer/in und
Verhaltensberater/in und einem/einer dritten Tierarzt/-ärztin
zusammensetzen. Die Gesprächsdauer beträgt etwa 60 – 90 Minuten und das
Fachgespräch wird protokolliert.
3. Praktische Prüfung
Ein Hund-Halter/in
-Gespann wird vom
Prüfungsteam gestellt. Das Prüfungsteam für die praktische Prüfung wird
von der TÄK aus einem/einer praktizierenden Hundetrainer/in und
Verhaltensberater/in und einem/einer Tierarzt/-ärztin mit der
Zusatzbezeichnung „Verhaltenstherapie“ zusammengesetzt. Das
Prüfungsteam geht hier, je nach Hund-Halter/in-Gespann,
schwerpunktmäßig und individuell vor. Die Dauer der praktischen Prüfung
beträgt etwa 45 – 60 Minuten. Die praktische Prüfung beinhaltet die
grundlegenden Elemente, welche von der AG-Hundehaltung der BTK und der
AK-Sachkunde-Hundehaltung genannt werden, um Vergleichbarkeit zu
gewährleisten.
Nach bestandenem MC-Test kann der/die Bewerber/in
die Punkte 2. und
3. angehen. Es folgt dann eine Einladung durch die TÄK S.-H.. Die
Punkte 2. und 3. werden dann an einem Tag abgeleistet.
III. Wissensbereiche
Folgende fachlichen Themenbereiche sind dem
Bewerber sowohl für den
MC-Test als auch für das Gespräch zu benennen
Es handelt sich um Grundlagenwissen in den
Bereichen:
Verhaltensbiologische
(ethologische) Grundlagen
- Individualentwicklung (Ontogenese)
- Spielverhalten
- Aggressionsverhalten
- Jagdverhalten
- soziale Organisation
- Fortpflanzungsverhalten
- Funktionskreise des kategorisierten Verhaltens
Lernverhalten
- klassische Konditionierung
- operante / instrumentelle Konditionierung
- Lernformen
- Lerntheorie
- formales, soziales Lernen
Kommunikation
- Hund-Hund
- Hund-Mensch
- Mensch-Mensch
- Körpersprache des Hundes (Ausdrucksverhalten)
- in der Beratung des Menschen
Zucht, Haltung, Ernährung
- allgemeines Wissen
Anatomie
- Abweichungen erkennen
Domestikation
- domestikationsbedingte Veränderungen
- Rassen (spezf. Verhalten)
Tiergesundheit, Erste Hilfe
- rassespezf. Erkrankungen
- Parasiten
- Notfallmaßnahmen
Neurophysiologie
- Aufbau des Gehirns und seine Funktionen
- Neurophysiologie (Grundlagen)
Recht
- Tierschutzfragen (Zucht, Kastration, Haltung)
- Hundegesetze, -verordnungen
IV. Kosten und Auslagen werden von der TK
S.-H. festgelegt
Vermerke zur Durchführung pp: (nicht nach
Wertigkeiten geordnet)
- Zur Zertifizierung können sich Bewerber/innen aus
dem gesamten
Bundesgebiet bei der Tierärztekammer S.-H. anmelden.
- Die Anerkennung einer Zertifizierung aus einem
anderen Bundesland
kann nur erfolgen, wenn die Zertifizierungsinhalte und Voraussetzungen
mindestens gleichwertig sind. Deshalb ist auch der weiterentwickelte
Data-Parc-Test hervorzuheben.
- Die Zertifizierung erlischt, wenn der/die
betreffende
Inhaber/in aus verschiedenen Gründen nicht mehr zuverlässig, persönlich
geeignet und sachkundig ist. Weiterhin erlischt die Zertifizierung wenn
der/die betreffende Inhaber/in nicht alle zwei Jahre mindestens eine
zweitägige Fort- und Weiterbildungsveranstaltung nachweisen kann. Der
Nachweis ist selbständig bei der TÄK einzureichen.
- Die Daten des/der Zertifikatsinhabers/-inhaberin
werden auf der Homepage der TÄK veröffentlicht.
- Eine Liste der MC-Test abnehmenden Tierärzte/-ärztinnen
wird auf der Homepage der TÄK veröffentlicht.
- Eine Liste mit der für die Vorbereitung der Prüfung
empfohlener Fachliteratur wird auf der Homepage der TÄK veröffentlicht.
Eine Liste fachlich fundierter Fort- und Weiterbildungseinrichtungen
wird ebenso veröffentlicht. Hierzu können Einrichtungen ihre Inhalte
und Konzepte der TÄK S.-H. vorlegen. Eine von der TÄK S.-H. benannte
Kommission entscheidet nach Auswertung über die Nennung der Einrichtung
auf der Liste.
- Falls ein/e Bewerber/in eine Prüfung nicht
besteht, kann sie
wiederholt werden. Der Multiple-Choice-Test darf erst nach einem Monat,
die mündliche und praktische Prüfung erst nach sechs Monaten wiederholt
werden. Eine Wiederholungszahlbegrenzung besteht nicht.
- Die Prüfungsgebühren richten sich nach der GOT.
Die TÄK rechnet ab.
- Die TÄK ist für die Erteilung der Urkunde zuständig.
Welche Experten haben die
Zertifizierung erarbeitet?
Die TÄK-SH
hat auf Basis der Arbeit der AG-Hundehaltung der BTK die Zertifizierung
erarbeitet.
Die Fachbereiche folgender Experten bieten den
Rahmen, der für eine derartige
Entwicklungsarbeit und deren
praktischer Umsetzung nötig ist:
Frau Dr. Dorit
Feddersen-Petersen - Ethologin, ,,Fachtierärztin für Verhaltenskunde",
Zusatzbezeichnung
,,Tierschutzkunde" , Dozentin
Herr Pascale
Piturru - praktischer Tierarzt, ,,Fachtierarzt für Verhaltenskunde",
Zusatzbezeichnung
,,Verhaltenstherapie" , Tierschutzkunde"
Herr
Michael Grewe - ,, Hundetrainer und Verhaltensberater"
Das
bemerkenswerte an dieser Personengruppe ist die Bereitschaft jedes
Einzelnen, die Zertifizierung trotz unterschiedlicher Sichtweisen
und Argumentation gemeinsam im o.g.
Gremium zu
erarbeiten. Nur durch gemeinsame, übereinstimmende Beschlüsse sind
zukünftige
Änderungen inhaltlicher oder praktischer Art
umsetzbar. Dadurch wird auch in der Zukunft
keine einseitige
Ausrichtung der Zertifizierung von außen vorwerfbar. Gleichzeitig wird
damit
ein hohes Niveau der Zertifizierung festgelegt, das den
Kerngedanken, nämlich eindeutige
Qualitätskriterien für
Hundetrainer / innen, sichert.