Zertifizierung“ für Hundetrainer / -in

Die Gesetzgebung stellt zunehmend zum Schutz vor „gefährlichen Hunden“ den/die sachkundige/n Hundehalter/-in und den „gehorsamen“ Hund in den Vordergrund, um die „Gefährdung der Bevölkerung durch Hunde“ zu reduzieren. Aus diesem Grund ist es sinnvoll einheitliche Kriterien für die Ausbildung von Hunden und die Kenntnisse von Ausbildern zu fordern. Um es Behörden und anderen Institutionen zu ermöglichen, auf Anfragen aus der Bevölkerung eine kompetente Einrichtung objektiv benennen zu können, ist es aufgrund der derzeitigen Marktsituation erforderlich, spezifische Kriterien für eine professionelle Tätigkeit in den o.g. Bereichen festzulegen. Die TÄK S-H hat auf der Basis der Arbeit der AG-Hundehaltung der BTK Qualitätskriterien für Hundetrainer/innen und deren Umsetzung in Form einer Prüfung entwickelt. Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung stellt dann eine Zertifizierung der Tätigkeit für die jeweilige Person dar.
Da es sich bei der Zertifizierung um eine amtliche, fachlich unanfechtbare und auf alle Bereiche der o.g. Tätigkeiten anzuwendende Zertifizierung handelt, sind die Kriterien für eine Zertifizierung frei von ideologischen oder einseitig entwickelten Inhalten erarbeitet worden.

I. Zulassungsvoraussetzungen und Anforderungen

für eine Zertifizierung im Bereich der o.g. Tätigkeiten. Die im Folgenden benannten Nachweise und sonstigen Leistungen sind bei einer Bewerbung für eine

Zertifizierung der Tierärztekammer S.-H. vorzulegen. Dies muss vor dem ersten Prüfungsabschnitt erfolgen.
II. Die Prüfung (drei Bereiche):

1. Multiple-Choice-Test
Der von der AG-Hundehaltung der BTK entwickelte Prüfungsteil „Data-parc-Test“ dient als Grundlage und wurde spezifisch für den Bereich S.-H. verbessert und erweitert. Dadurch bleiben die einheitlichen Kriterien der Prüfung unberührt, diese werden vielmehr optimiert. Der MC-Test kann bei einem, der für diesen Prüfungsteil vorgesehenen Tierärzte/-ärztinnen (Tierärzte/-ärztinnen mit Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie), in dessen/deren Praxis am PC, abgeleistet werden.

2. Fachgespräch
vor und mit einem Gremium der Tierärztekammer S.-H.. Das von der TÄK bestimmte Gremium sollte sich aus einem/einer Tierarzt/-ärztin mit der Zusatzbezeichnung „Verhaltenstherapie“, einem/einer praktizierenden Hundetrainer/in und Verhaltensberater/in und einem/einer dritten Tierarzt/-ärztin zusammensetzen. Die Gesprächsdauer beträgt etwa 60 – 90 Minuten und das Fachgespräch wird protokolliert.

3. Praktische Prüfung
Ein Hund-Halter/in -Gespann wird vom Prüfungsteam gestellt. Das Prüfungsteam für die praktische Prüfung wird von der TÄK aus einem/einer praktizierenden Hundetrainer/in und Verhaltensberater/in und einem/einer Tierarzt/-ärztin mit der Zusatzbezeichnung „Verhaltenstherapie“ zusammengesetzt. Das Prüfungsteam geht hier, je nach Hund-Halter/in-Gespann, schwerpunktmäßig und individuell vor. Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt etwa 45 – 60 Minuten. Die praktische Prüfung beinhaltet die grundlegenden Elemente, welche von der AG-Hundehaltung der BTK und der AK-Sachkunde-Hundehaltung genannt werden, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

Nach bestandenem MC-Test kann der/die Bewerber/in die Punkte 2. und 3. angehen. Es folgt dann eine Einladung durch die TÄK S.-H.. Die Punkte 2. und 3. werden dann an einem Tag abgeleistet.

III. Wissensbereiche

Folgende fachlichen Themenbereiche sind dem Bewerber sowohl für den MC-Test als auch für das Gespräch zu benennen

Es handelt sich um Grundlagenwissen in den Bereichen:


IV. Kosten und Auslagen werden von der TK S.-H. festgelegt

Vermerke zur Durchführung pp: (nicht nach Wertigkeiten geordnet)

- Zur Zertifizierung können sich Bewerber/innen aus dem gesamten Bundesgebiet bei der Tierärztekammer S.-H. anmelden.

- Die Anerkennung einer Zertifizierung aus einem anderen Bundesland kann nur erfolgen, wenn die Zertifizierungsinhalte und Voraussetzungen mindestens gleichwertig sind. Deshalb ist auch der weiterentwickelte Data-Parc-Test hervorzuheben.

- Die Zertifizierung erlischt, wenn der/die betreffende Inhaber/in aus verschiedenen Gründen nicht mehr zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig ist. Weiterhin erlischt die Zertifizierung wenn der/die betreffende Inhaber/in nicht alle zwei Jahre mindestens eine zweitägige Fort- und Weiterbildungsveranstaltung nachweisen kann. Der Nachweis ist selbständig bei der TÄK einzureichen.


- Die Daten des/der Zertifikatsinhabers/-inhaberin werden auf der Homepage der TÄK veröffentlicht.

- Eine Liste der MC-Test abnehmenden Tierärzte/-ärztinnen wird auf der Homepage der TÄK veröffentlicht.

- Eine Liste mit der für die Vorbereitung der Prüfung empfohlener Fachliteratur wird auf der Homepage der TÄK veröffentlicht.


Eine Liste fachlich fundierter Fort- und Weiterbildungseinrichtungen wird ebenso veröffentlicht. Hierzu können Einrichtungen ihre Inhalte und Konzepte der TÄK S.-H. vorlegen. Eine von der TÄK S.-H. benannte Kommission entscheidet nach Auswertung über die Nennung der Einrichtung auf der Liste.

- Falls ein/e Bewerber/in eine Prüfung nicht besteht, kann sie wiederholt werden. Der Multiple-Choice-Test darf erst nach einem Monat, die mündliche und praktische Prüfung erst nach sechs Monaten wiederholt werden. Eine Wiederholungszahlbegrenzung besteht nicht.

- Die Prüfungsgebühren richten sich nach der GOT. Die TÄK rechnet ab.

- Die TÄK ist für die Erteilung der Urkunde zuständig.

Welche Experten haben die Zertifizierung erarbeitet?

Die TÄK-SH hat auf Basis der Arbeit der AG-Hundehaltung der BTK die Zertifizierung erarbeitet.
Die Fachbereiche folgender Experten bieten den Rahmen, der für eine derartige
Entwicklungsarbeit und deren praktischer Umsetzung nötig ist:

Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen - Ethologin, ,,Fachtierärztin für Verhaltenskunde",
Zusatzbezeichnung  ,,Tierschutzkunde" , Dozentin

Herr Pascale Piturru - praktischer Tierarzt, ,,Fachtierarzt für Verhaltenskunde",
Zusatzbezeichnung ,,Verhaltenstherapie" , Tierschutzkunde"

Herr  Michael Grewe - ,, Hundetrainer und Verhaltensberater"

Das bemerkenswerte an dieser Personengruppe ist die Bereitschaft jedes Einzelnen, die Zertifizierung trotz unterschiedlicher Sichtweisen  und Argumentation gemeinsam im o.g.
Gremium zu erarbeiten. Nur durch gemeinsame, übereinstimmende Beschlüsse sind zukünftige
Änderungen inhaltlicher oder praktischer Art umsetzbar. Dadurch wird auch in der Zukunft
keine einseitige Ausrichtung der Zertifizierung von außen vorwerfbar. Gleichzeitig wird damit
ein hohes Niveau der Zertifizierung festgelegt, das den Kerngedanken, nämlich eindeutige
Qualitätskriterien für Hundetrainer / innen, sichert.